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Einbruchmeldeanlagen

Sind Sie richtig geschützt?

Überwachungsmaßnahmen
Einbruchmeldeanlagen müssen so konzipiert sein, daß Einbrüche und Einbruchsversuche möglichst frühzeitig erkannt und weitergemeldet werden können.

Bei der Festlegung der Überwachungsmaßnahmen ist der jeweilige Gefährdungsgrad, bauliche Schwachstellen und besonders gefährdete Einstiegsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind besondere Maßnahmen zu treffen.

 

Der Gefährdungsgrad ist abhängig von:

  • Lage(Wohn-/Gewerbegebiet)
  • Nachbarschaft
  • Zugänglichkeit/Überschaubarkeit
  • Art und Bauweise
  • Anwesenheit der Bewohner und Anlieger

Dabei können verschiedene Überwachungsarten zum Einsatz kommen:

  • Außenhautüberwachung
  • Fallenüberwachung
  • Objektüberwachung
  • Freilandüberwachung

 

Örtliche Alarmierung

Die örtliche Alarmierung erfolgt mit zwei akustischen und einem optischen Signalgeber. Eine Sichtverbindung darf zwischen den Signalgebern nicht bestehen.

Planung und Montage:

  • Die Zuleitung muss unter Putz oder in einem Stahlpanzerrohr verlegt werden.
  • Die Montage hat außerhalb des Handbereichs( > 3 m Höhe) zu erfolgen.
  • Aus Schutz vor gewaltsames Entfernen des Signalgebers ist ein Abreißdraht im Gehäuse anzubringen und in die Sabotagemeldergruppe mit einzuschleifen.
  • Eine reine örtliche Alarmierung ist nicht zu empfehlen. Die Aufschaltung an eine hilfeleistende Stelle sollte erfolgen.
  • Die akustische Alarmierung muss nach 3 min. abgeschaltet werden.